B-Lizenz Lehrgang für den DWV (Level 1)

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Die erste Stufe der Surflehrerausbildung stellt die B-Lizenz dar (vergleichbar mit der Surflehrer-Level 1-Ausbildung der ISA). Die Ausbildung soll die Absolventen dazu befähigen, bestimmte Unterrichtseinheiten eines Surfkurses zu übernehmen, nicht aber diesen komplett zu leiten.

Ein erster Schritt, um die Voraussetzungen für diese Ausbildung zu erlangen, ist ein 3-wöchiges Praktikum in einer Wellenreitschule. Hier sollen erste Erfahrungen in der Methodik und Didaktik des Wellenreitunterrichts erworben werden. Des Weiteren sind der 1.Hilfe-Schein, sowie das erreichte 17. Lebensjahr Voraussetzung zur Anmeldung.

Dieses Jahr bietet der vdwl einen Ausbildungslehrgang an, der vom DWV mitlizensiert wird.

Die Ausbildung erstreckt sich über ein 2-tägiges Theorie-Wochenende zur Vorbereitung der praktischen Ausbildung, die an 6 Tagen in Frankreich stattfindet. Im Anschluss muss ein 4-wöchiges Nachpraktikum absolviert werden, um die volle Ausbildungsleistung zu erbringen. Das Ziel des Nachpraktikums ist es, die erlernten Ausbildungsinhalte unter Aufsicht erfahrener Wellenreitlehrer zu festigen.

Lehrgangstermine:

Das Einführungsseminar wird am 16. und 17. April in Fulda stattfinden.

Praxislehrgang: 21.05.- 28.05. in St.Girons

Für eine vdwl Lizenz müssen alle geforderten Unterlagen eingereicht werden:

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • vdwl-Mitgliedschaft
  • schriftliche Anmeldung mit Lebenslauf und Passbild
  • Nachweis eines betreuten Praktikums in einer vdwl-anerkannten Wellenreitschule oder Äquivalenz
  • 1. Hilfe-Zertifikat
  • DLRG (Rettungsschwimmabzeichen – Silber
    nicht älter als drei Jahre)
  • ausreichende Praxiserfahrung (mind. Grünwellenstart, Bottomturn, Parallelfahrt)

 

Anmeldung:

Bewerbungen bitte an den DWV:

ausbildung@dwv.de

oder an:

ausbildung(a)wellenreitverband.de
Deutscher Wellenreitverband
Frickestraße 55
20251 Hamburg


Die Zulassungsbestätigung wird dem Bewerber zugeschickt, sobald alle Eingangsvoraussetzungen erfüllt wurden.

Die Ausbildungsgebühren werden nach der schriftlichen Zulassungsbestätigung fällig.

Zur Ausbildung gehört ebenfalls ein vierwöchiges Nachpraktikum. Ein vorläufiges Ausbildungs-Zertifikat (in Form eines Handzettels) kann nach Kursende ausgestellt werden.

Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt stets schriftlich unter Hinzufügung eines tabellarischen Lebenslaufs, zweier Passbilder und entsprechender Nachweise für die Eingangsvoraussetzungen an.

Die Zulassung zur Ausbildung ist vom Nachweis aller Voraussetzungen zum Datum der Bewerbungsfrist abhängig.