AGB – vdwl Ausbildung

 

Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Verband Deutscher Wellenreitlehrer (vdwl e.V.) als Veranstalter von Surflehrer-Ausbildungen und dem Ausbildungsteilnehmer.

 

Buchung des Ausbildungslehrgangs / Anforderungen an den Lehrgangsteilnehmer / Vertragsschluss

Mit der Anmeldung zur Ausbildung bietet der Ausbildungskandidat dem vdwl verbindlich den Abschluss eines Ausbildungsvertrages an. Das Mindestalter für die Teilnahme am B-Lizenz-Lehrgang des vdwl beträgt grundsätzlich 17 Jahre, am A-Lizenz-Lehrgang 18 Jahre. Für Ausbildungsbewerber, die zu Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der Ausbildungsanmeldung hinzuzufügen.

Die vom vdwl veranstalteten Lehrgänge stellen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Der Lehrgangsteilnehmer sollte sich dies vor seiner Buchungsentscheidung bewusst machen und in Zweifelsfällen Beratung suchen. Mit der Anmeldung zur Ausbildung erklärt der Teilehmer ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Lehrgangsteilnahme bestehen.

Der Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn alle Teilnahmevoraussetzungen vom Ausbildungsbewerber fristgerecht eingereicht wurden und der vdwl eine entsprechende Anmeldebestätigung mittels E-Mail als PDF oder in sonstiger Textform übermittelt hat. Sodann werden dem Ausbildungskandidaten darüber hinaus Instruktionen zur Anreise und weitere Informationen zum Lehrgangsverlauf übersandt. An seine Lehrgangsanmeldung ist der Ausbildungskandidat bis zur Annahme durch den vdwl gebunden, längstens jedoch 14 Tage ab Zugang der Anmeldung beim vdwl. Der Ausbildungsbewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Buchung seine postalische Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zutreffend angegeben ist, da anderenfalls das Zustandekommen des Ausbildungsvertrages seitens des vdwl nicht gewährleistet werden kann.

 

Zahlung des Lehrgangspreises / Anzahlung

Alle Zahlungen auf den Lehrgangspreis sind nur ab Erhalt der Anmeldebestätigung zu leisten.

Mit Zugang der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Lehrgangspreises fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Lehrgangsbeginn (Einführungsseminar) fällig, soweit keine anderweitige Regelung in Textform getroffen wurde.

Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Lehrgangspreis mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Lehrgangsteilnehmer fällig.

 

Zahlungen

Die Anzahlungen auf den Lehrgangspreis sowie die Zahlung des Restbetrages des Gesamtpreises sind innerhalb der oben angegebenen Zeiträume vor Lehrgangsbeginn auf folgendes Konto zu zahlen:

 

Verband Deutscher Wellenreitlehrer
Postbank
IBAN: DE91440100460422374461
BIC: PBNKDEFFXXX

Stornoentschädigungen sind sofort fällig.

 

Rücktritt vom Ausbildungsvertrag

Der Rücktritt vom Vertrag kann sowohl von dem Veranstalter als auch vom Lehrgangsteilnehmer nach den gesetzlichen Maßgaben erfolgen.

 

Zusätzlich kann der vdwl in den folgenden Fällen vor Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsvertrag zurücktreten:

a) Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Lehrgangsteilnehmer sich mit der Entrichtung des Reisepreises in Verzug befindet und trotz schriftlicher Mahnung seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.

b) Wenn die Gründe der Absage seitens des vdwl weder von diesem noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind oder wenn der Ausbildungsveranstaltung Hindernisse entgegenstehen, die vom vdwl nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. Für diesen Fall werden alle geleisteten Zahlungen, die der Lehrgangsteilnehmer bereits erbracht hat, ohne Abzug unverzüglich erstattet.

 

Kündigung (Stornierung)

Der Lehrgangsteilnehmer und der vdwl können in folgenden Fällen nach Beginn des Lehrgangs den Ausbildungsvertrag neben dem gesetzlich bestehenden Kündigungsrecht wie folgt kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Lehrgangsteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Lehrgangsleiter die Veranstaltung nachhaltig stört oder gefährdet und wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der vdwl, so behält er den Anspruch auf den Lehrgangspreis, muss sich jedoch den Wert der guterbrachten Beträge und ersparten Aufwendungen (z,B. für die Unterkunft des Lehrgangsteilnehmers) anrechnen lassen.

b) Wenn der Lehrgang wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z. B. Unruhe, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Sowohl der vdwl als auch der Lehrgangsteilnehmer können unter diesen Umständen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen kann der vdwl den anteiligen Lehrgangspreis verlangen; ersparte Aufwendungen sind abzuziehen.

 

Rücktrittskosten (Stornoentschädigungen) vor Lehrgangsbeginn

Bei Rücktritt des Lehrgangsteilnehmers vom Ausbildungsvertrag (Stornierung) kann vom vdwl die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangt werden (in % der Ausbildungsgebühr):

 

bis 29 Tage vor Lehrgangsbeginn (Einführungsseminar): 10 %

bei Nichterscheinen zum Ausbildungslehrgang (Einführungsseminar):  50 %

Bei Rücktritt nach Teilnahme am Einführungsseminar oder Nichterscheinen zum Praxislehrgang (Frankreich): 75 %

Die Umbuchung auf einen anderen Lehrgangstermin in Frankreich bedarf der Zustimmung des vdwl – Umbuchungsgebühr: 10 %

Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim vdwl.

 

Haftungsbeschränkungen des vdwl e.V.

Die Einreise zu Flughäfen oder zum Veranstaltungsort mit Pkw oder der Bahn erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Kosten. Der vdwl übernimmt keine Haftung für Personen und Sachschäden während der Anreise, des Reiseverlaufs und für Pkw-Fahrten, die vor Ort, also am Veranstaltungsort, stattfinden. Alle Unternehmungen außerhalb des Lehrgangsangebotes des vdwl erfolgen auf eigene Gefahr.

 

Die vertragliche Haftung des Lehrgangsteilnehmers auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den zweifachen Lehrgangspreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Lehrgangsteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder

b) der vdwl für einen dem Lehrgangsteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Ausbilders einzustehen hat.

 

Die Haftung des vdwl gegenüber dem Lehrgangsteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den zweifachen Lehrgangspreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt.

 

Ergeben sich für den Lehrgangsteilnehmer Schwierigkeiten, die seine Teilnahme am Lehrgang verhindern oder beeinträchtigen, so ist der Lehrgangsteilnehmer deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Ausbildungsvertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass der vdwl seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten nicht durch den vdwl zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Vertragsbedingungen nicht eingreifen.

 

Versicherungen

Lehrgangsteilnehmer sind nicht über den vdwl versichert!

Der vdwl empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiseunfall / Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

Zertifizierung des Ausbildungsabschlusses, Lizenzbedingungen

Der Ausbildungsabschluss ist abhängig vom Erbringen aller Lehrgangsleistungen inkl. des Nachpraktikums. Dem Ausbildungskandidaten wird im Anschluss die „vdwl Surflehrer-B-Lizenz“ bzw. „vdwl Surflehrer-A-Lizenz“ in Form eines Zertifikates verliehen. Die vdwl-Lizenz behält ihre Gültigkeit, solange der ausgebildete Surflehrer Lizenzgebühren in Form seines jährlichen vdwl-Mitgliedsbeitrags bezahlt und spätestens alle 2 Jahre aktive Lehrtätigkeiten nachweisen kann.

 

Bei einer Unterbrechung seiner Arbeit als Surflehrer über einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten kann der Lizenzgeber (vdwl e.V.) für die Lizenzverlängerung einen Kompetenz-Nachweis (DLRG Silber, Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang des vdwl oder Äquivalent) verlangen. Mit der Kündigung der vdwl-Mitgliedschaft erlöscht in jedem Fall die Lizensierung als vdwl-Surflehrer.

 

Datenschutzhinweis

Der vdwl e.V. verwendet die Bestandsdaten des Lehrgangsteilnehmers ausschließlich zur Abwicklung der Lehrgangsveranstaltung. Alle Teilnehmerdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze und des Teledienstdatenschutzgesetzes vom vdwl gespeichert und verarbeitet. Der Lehrgangsteilnehmer hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der gespeicherten Daten. Hierzu wendet er sich an den vdwl. Der vdwl gibt personenbezogene Daten nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung des Lehrgangsteilnehmers an Dritte weiter, soweit es sich nicht um vdwl-Ausbilder handelt, die die Daten zur Lehrgangsabwicklung benötigen.

 

Gerichtsstand für Klagen gegen den vdwl e.V. ist Köln.

Die Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieser AGB haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Ausbildungsvertrages zur Folge. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stand: Januar 2017